Notdienste
Damit Sie als Mieterinnen und Mieter auf alle wichtigen Notfall-Rufnummern zugreifen können, wenn es erforderlich ist, erhalten Sie diese Übersicht mit wichtigen Informationen.
Handelt es sich um einen echten Notfall?
Ist weder der Vermieter noch eine andere zuständige Person (z. B. Hausverwaltung, Hausmeister) kurzfristig (z. B. nachts, am Wochenende) zu erreichen?
Ist ein schnelles Handeln unbedingt erforderlich?
Treten Notfälle ein, erfolgt eine umgehende Benachrichtigung an die Hausverwaltung
Oft gehen Mieter davon aus, dass der Vermieter entstandene Kosten für einen Notdienst erstatten muss. Damit es später wegen der Kostenübernahme für einen Notdienst nicht zu Problemen kommt, müssen Mieter vor der Beauftragung eines Notdienstes anbei stehende Punkte prüfen.
Überlegen Sie sorgfältig, ob die Beauftragung eines Notdienstes erforderlich ist, damit sich ein Schaden nicht vergrößert.
Ein schnelles Handeln ist immer dann erforderlich, wenn sich ohne ein schnelles Handeln der Schaden vergrößern würde, z. B. bei einem Wasserrohrbruch oder auch bei einem Unwetter.
Quelle: proMietrecht GbR
WANN LIEGT EIN NOTFALL VOR?
In welchen Fällen kann die Beauftragung eines Notdienstes durch Mieter berechtigt sein,
wenn die Hausverwaltung nicht schnell erreichbar ist?

