Notdienste

Damit Sie als Mieterinnen und Mieter auf alle wichtigen Notfall-Rufnummern zugreifen können, wenn es erforderlich ist, erhalten Sie diese Übersicht mit wichtigen Informationen.

Hausverwaltung

Oder

(01 70) 20 51 412

112

Feuerwehr und Rettungsdienst

110

Polizei

Ärztlicher Bereitschaftsdienst

Handelt es sich um einen echten Notfall?

Ist weder der Vermieter noch eine andere zuständige Person (z. B. Hausverwaltung, Hausmeister) kurzfristig (z. B. nachts, am Wochenende) zu erreichen?

Ist ein schnelles Handeln unbedingt erforderlich?

Treten Notfälle ein, erfolgt eine umgehende Benachrichtigung an die Hausverwaltung 

Oft gehen Mieter davon aus, dass der Vermieter entstandene Kosten für einen Notdienst erstatten muss. Damit es später wegen der Kostenübernahme für einen Notdienst nicht zu Problemen kommt, müssen Mieter vor der Beauftragung eines Notdienstes anbei stehende Punkte prüfen.

Überlegen Sie sorgfältig, ob die Beauftragung eines Notdienstes erforderlich ist, damit sich ein Schaden nicht vergrößert.

Ein schnelles Handeln ist immer dann erforderlich, wenn sich ohne ein schnelles Handeln der Schaden vergrößern würde, z. B. bei einem Wasserrohrbruch oder auch bei einem Unwetter.

Fragen und Antworten

Finden Sie Antworten auf verschiedene Szenarien

  • Notreparatur im Büro als Mieter nur beauftragen, wenn dies dringend erforderlich ist

    Wird eine Notreparatur beauftragt, ohne dass ein wirklich dringender Grund vorliegt, dann müssen Mieter grundsätzlich zuerst ihren Vermieter zur Beseitigung des Mangels auffordern.

  • Notdienst beauftragen - auch Mieter haben die Pflicht zur Minderung eines Schadens

    Auch Mieter haben eine Schadensminderungspflicht. Das heißt wenn sie erkennen, dass ein Schaden sich vergrößert, wenn nicht schnell gehandelt wird, dann müssen Mieter das Erforderliche tun, damit ein Schaden geringgehalten wird. Andernfalls könnten sogar Schadenersatzforderungen entstehen.

  • Mieter will Auftrag an Notdienst erteilen - auf seriösen Notdienst achten

    Mieter sollten immer darauf achten, dass ein seriöser Notdienst beauftragt wird. Durch einen Notdienst entstehen in der Regel hohe Kosten, auch wenn nur eine erste vorläufige Maßnahme durch einen Notdienst erfolgt. 


    • Ein Notdienst sollte nur beauftragt werden, wenn eine Reparatur tatsächlich sehr dringlich ist und sich ohne eine schnelle Maßnahme ein Schaden vergrößert.
    • Mehrere Firmen anrufen, bereits telefonisch Kosten erfragen.
    • Nicht jeder Notdienst ist seriös, überhöhte Kosten sind nicht selten. 
    • Sogenannte "Vermittlungsportale" für Notdienste besser vermeiden.

    Die jeweiligen Innungen oder Kreishandwerkerschaften (z. B. für Sanitär und Heizung, auch Elektro usw.) haben eine Liste ihrer Mitgliedsfirmen, die in Ihrem Postleitzahlenbereich einen Notdienst anbieten.

  • An den Notdienst soll sofort ein sehr hoher Rechnungsbetrag gezahlt werden

    Mieter sollten sich vom Notdienst nicht unter Druck setzen lassen, eine überzogene Rechnung sofort in Bar, mit EC-Karte oder Kreditkarte zu bezahlen.


    • Eine Rechnung für die erfolgte Leistung sollten Mieter nicht unterschreiben, allenfalls bestätigen, dass der Auftrag erteilt wurde.
    • Die Drohung des Notdienstes, wenn nicht sofort die Bezahlung erfolge würde die Polizei gerufen ist nicht haltbar, ganz im Gegenteil: In einer solchen Situation können Mieter ohne Weiteres die Polizei zu Hilfe rufen. In diesen Situationen ist es gut, wenn ein Zeuge den Vorfall bestätigen kann.

    Die Barzahlung einer Handwerkerrechnung führt auch dazu, dass Handwerkerleistungen steuerlich nicht geltend gemacht werden können, denn dafür muss eine Rechnung vorliegen.

  • Mieter hat dem Notdienst eine zu hohe Rechnung gezahlt

    Teuer bezahlte Rechnungen können Mieter später meist nicht gegenüber dem ausführenden Notdienst reklamieren.


    Die schwarzen Schafe unter den Notdiensten berechnen ihre Leistung knapp unter der Wuchergrenze. Durch diese Methode müssen Notdienste dann meist keine Rückerstattung leisten.

  • Haben Vermieter die Kosten für einen Notdienst Mietern zu erstatten?

    Auch bei einer tatsächlich erforderlichen Beauftragung eines Notdienstes kann die Ausführung behelfsmäßiger Maßnahmen zunächst ausreichend sein. Dann kann eine "normale" Reparatur durch den Vermieter abgewartet werden.


    Wären behelfsmäßige Maßnahmen zunächst ausreichend gewesen und es wurde trotzdem die Reparatur ausgeführt, so kann es sein, dass der Vermieter die dadurch entstandenen hohen Kosten nicht bezahlen wird.

WANN LIEGT EIN NOTFALL VOR?

In welchen Fällen kann die Beauftragung eines Notdienstes durch Mieter berechtigt sein,

wenn die Hausverwaltung nicht schnell erreichbar ist?

  • Verstopfungen, Abflüsse, Rohre

    Tritt als Folge einer Verstopfung Abwasser über das Waschbecken bzw. Toilette aus (z. B. bei einem Rückstau) und verursacht eine Überschwemmung, die in Ihrem bzw. anderen Büros zu weiteren Schäden führen kann, so ist die Beauftragung eines Notdienstes selbstverständlich möglich. 

  • Heizungsausfall

    Der Ausfall der Heizung rechtfertigt in der Regel nicht die Beauftragung eines Notdienstes.


    Es ist zumutbar, dass man sich mit Radiatoren behilft und die Reparatur vom Vermieter einfordert.

  • Türschloss lässt sich nicht öffnen

    Wenn Sie trotzdem in Ihr Büro gelangen können, z. B. weil Kollegen einen Türschlüssel zur Verfügung stellen können, dann ist die Beauftragung eines Notdienstes nicht angemessen.


    Anders wäre es nur, wenn die Tür gar nicht mehr geöffnet werden kann, weil das Schloss defekt ist und man ohne Notöffnung nicht in das Büro kommen kann.

  • Keller unter Wasser

    Eine Beauftragung von Notmaßnahmen durch Mieter kann in Frage kommen (Schadensminderungspflicht des Mieters).

  • Einbruch

    Erste Sicherungsmaßnahmen (z. B. an Tür oder Fenster) sind erforderlich.

Hilfreiche Rufnummern


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